ERLÄUTERUNGEN

Das Entscheidungsgremium
TOP SPORT AUSTRIA (TSA) ist eine Koordinierungsplattform des sowohl vorsitzenden, als auch geschäftsführenden Bundeskanzleramtes für bundesweit fördernde Einrichtungen und Institutionen des Österreichischen Sports (Österreichisches Olympisches Comité, Österreichische Sporthilfe) unter Einbeziehung der frei gewählten Vertretung des Sports (Österreichische Bundes-Sportorganisation) sowie der Bundesländer.
Weiters ist TSA ein Beratungs- und Entscheidungsgremium zur Vergabe von Bundes-Sportförderungsmitteln; im Speziellen der Förderungsprogramme "SPITZENSPORT" und "OLYMPIA".
Die Namen und Kontaktmöglichkeiten der im Entscheidungsgremium agierenden Personen sind dem Kapitel "Kontakt" zu entnehmen.

Formale Richtlinien
Eine Antragstellung hat durch einen Bundes-Fachverband der �sterreichischen Bundes-Sportorganisation mit dem zur Verf�gung gestellten Formblatt "F�rderungsantrag" zu erfolgen, wobei Antr�ge ausschlie�lich f�r �sterreichische Staatsb�rger zul�ssig sind.

Förderungsinhalte
Trainingsaufenthalte mit speziellem Schwerpunkt beziehungsweise konkretem Ziel (wie Höhentrainingslager, Klimalehrgang, frühzeitiges Erkunden und Kennenlernen von Sportstätten bevorstehender Groß-Sportveranstaltungen), sportwissenschaftliche (wie Biomechanik, Leistungsdiagnostik, Trainings- und Wettkampfsteuerung), sportmedizinische (wie Nahrungserg�nzungsmittel (aufgrund der Reinheitsgarantie ausschlie�lich von inl�ndischen Anbietern), Therapien, Untersuchungen), sportpsychologische und regenerative Maßnahmen, spezielle Sportmaterialanschaffungskosten sowie Wettkampfentsendungen vor allem bei außergewöhnlicher Belastung aufgrund spezifischer Qualifikationskriterien des internationalen Verbandes für zukünftige Groß-Sportveranstaltungen.

Sportliche Qualifikation/Schwerpunktsetzung
Durch den Bundes-Fachverband sind die sportlichen Erfolge innerhalb eines vorgegebenen Beurteilungszeitraumes (die letzten zwölf Monate vor Antragstellung) des zu fördernden Athleten zu bestätigen; vorrangig gefördert werden Athleten, die entsprechende Platzierungen bei internationalen Groß-Sportveranstaltungen der Allgemeinen Klasse (Olympische Spiele, Welt- und Europameisterschaften sowie bei zuvor festgelegten, leistungssportspezifisch hochwertigen, so genannten Qualifikationsveranstaltungen) beziehungsweise bei Junioren-Weltmeisterschaften nachweisen können. Das Anf�hren von Jahres-Gesamtwertungen ist zul�ssig.
Gleichzeitig hat der Antragsteller auch die Schwerpunktsetzung f�r die bevorstehenden zw�lf Monate vorzunehmen, wobei Olympia sowie Welt- und Europameisterschaften (sofern stattfindend) zwingend in die Auswahl der vier, internationalen Sportveranstaltungen aufzunehmen und die verbleibenden Pl�tze durch oben beschriebene Qualifikationsveranstaltungen zu erg�nzen sind; Jahres-Gesamtwertungen k�nnen hiebei keinesfalls eine Zielsetzung darstellen.

Abänderungsantrag
Bei jeglicher Abweichung von einer bestehenden Förderungsvereinbarung ist es zur Wahrung der Abrechnungswirksamkeit unbedingt notwendig, dass bereits zum Zeitpunkt des Wissens der Nichteinhaltung eines vereinbarten Ereignisses ein entsprechender, detaillierter Ab�nderungsantrag durch den Bundes-Fachverband bei der Gesch�ftsf�hrung elektronisch eingebracht wird. Die Qualit�t des Ereignisses ist hiebei grunds�tzlich beizubehalten.
Nach Befassung des Entscheidungsgremiums erhält der Einschreiter eine diesbezüglich schriftliche Rückinformation, die im Falle der Genehmigung einen Annex zur bestehenden Förderungsvereinbarung darstellt.

Projektabschluss
Rechtzeitig vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Abrechnungsfrist beziehungsweise vor Einreichen eines anschließenden Förderungsantrages ist die Rechnungslegung inklusive Anschreiben und Rechnungsaufstellung gemeinsam mit einem stringent verfassten Projektendbericht (Länge maximal eine A4-Seite) gemeinsam - als ein Dokument - vorzulegen.
Der Projektendbericht sollte die Themenbereiche "Projektdurchführung (Positives/Negatives)", "Leistungsentwicklung und sportliche Perspektiven des geförderten Athleten" sowie damit in Verbindung stehende "Notwendigkeiten/Ma�nahmen f�r die Zukunft" unbedingt enthalten.
Im Zusammenhang mit der für einen positiven Projektabschluss unabdingbare Rechnungslegung wird auf das hiezu einschlägige Merkblatt verwiesen.